Vor wenigen Tagen noch vor dem Supreme Court in New York – jetzt bereits Thema in der Vorlesung an der Fakultät Betriebswirtschaft der OTH Regensburg. Donald J. Trump, seine Söhne und leitende Mitarbeiter im Rechnungswesen der Trump Gruppe sowie von ihnen gesteuerte Unternehmen wurden wegen Bilanzbetrugs in New York verurteilt. Der Fall des früheren US-Präsidenten und nach eigener Darstellung erfolgreichen Geschäftsmanns Donald Trump ging durch die Tagesmedien. Professor Claus Koss zeigte in seiner Vorlesung, was hinter den Schlagzeilen steckt: Höher bewertete Aktiva bedeuten höhere Kreditwürdigkeit und damit niedrigere Zinskosten. „Dabei ist die Immobilienbewertung ein herausforderndes Thema in der Bilanzierung“, so der Professor. Hinzu kommt: Während nach deutschem Bilanzrecht die Anschaffungs- oder Herstellungskosten die Obergrenze für die Bewertung bilden, lassen anglo-amerikanische Regelungen teilweise die Bewertung mit den beizulegenden Zeitwerten zu.
„Im Grunde müssen sich die Unternehmen der Trump-Gruppe den gleichen Bilanzierungsfragen stellen wie die Unternehmen, für die die OTH-Studierenden nach dem Studium arbeiten werden", begründet der auch als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer qualifizierte Dozent die Verwendung von tagesaktuellem Kursmaterial. „Es geht um die zutreffende Ermittlung von Werten im Jahresabschluss und die ordnungsgemäße Bilanzierung“, fasst Claus Koss zusammen und meint: „Ich hoffe nur, die Studierenden halten sich an die Gesetze und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung. Man könne ja auch lernen, wie man es nicht machen soll."
Für seine nächste Lehrveranstaltung zur Abschlussprüfung hat sich der Dozent eine Kopie des Urteils aus dem Büro der New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James besorgt. „Betrugsfälle sind glücklicherweise selten, da ist so prominenter Fall einer der wenigen Lehrbuchfälle für das ‚fraud triangle‘." Das „Dreieck des Betrugs“ ist eine Methode, mit der in der Wirtschaftsprüfung Anhaltspunkte für Betrug aufgedeckt werden sollen. Außerdem möchte der studierte Betriebswirt und Jurist das Urteil aus New York für eine Fachzeitschrift besprechen.
Professor Koss beschäftigt sich nicht das erste Mal mit den Bilanzierungspraktiken aus den Unternehmen um den ehemaligen US-amerikanischen Präsidenten. Vor Jahren wurde der von Trump gegründeten Stiftung der Status als steuerbegünstigte Stiftung wegen fragwürdiger Praktiken aberkannt. Der Dozent verwendete diesen Fall zur Illustration in einer Fortbildung für Steuerkanzleien zum Gemeinnützigkeitsrecht.